In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, wie Sie bei einem Todesfall vorgehen können.

Wohnungsauflosung-Sterbefall

Wie kann ich bei einem Todesfall vorgehen?

Für die Hinterbliebenen ist der Tod einer nahestehenden Person oftmals eine schwierige Situation. Zu der emotionalen Belastung kommen einige organisatorische Aufgaben und Fragen auf die Angehörigen zu. Eine der kompliziertesten Herausforderungen ist die Auflösung des Haushalts der oder des Verstorbenen. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Hilfestellung mit Leitfragen zusammengestellt, in der alle wichtigen Informationen zur Wohnungsauflösung im Todesfall enthalten sind.

Was sollte man beachten?

Ist die Nachlass-Frage geklärt, treten die Erben in juristischer Hinsicht an die Stelle des Verstorben. Im Todesfall ist es für die Wohnungsauflösung wichtig zu wissen, dass dies auch für Mietverträge gilt. Diese erlischen nicht nach dem Tod der verstorbenen Personen, sondern müssen gekündigt oder übernommen werden. Sollte die verstorbene Person die Wohnung nicht allein bewohnt haben, sondern mit seinem Ehepartner oder seinen Kindern zusammen, dann können nach §563 BGB diese als Mieter in den Vertrag eingetragen werden. Soll die Wohnung nicht übernommen und der Haushalt durchweg aufgelöst werden, ist es empfehlenswert entsprechende Verträge frühzeitig zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dabei laut Gesetzbuches drei Monate. Aber viele Mieter sind in so einem Fall entgegenkommend und stimmen einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu. Auf jeden Fall sind Sie als Erbe verpflichtet, dem Vermieter den Todesfall binnen eines Monats mitzuteilen. Häufig kommt es vor, dass das Erbe ausgeschlagen wird oder sogar, dass keine Erben vorhanden sind. In so einer Situation muss der Wohnungseigentümer die Wohnungsauflösung im Todesfall übernehmen. Als Eigentümer sollten Sie mit dem Ergreifen von Maßnahmen aber auf jeden Fall warten, bis die Nachlass-Frage unwiderruflich geklärt ist. In langwierigen Fällen kann die Beantragung einer Nachlasspflegschaft vorteilhaft sein, um eine Kündigung des Mietvertrages und die Räumung der Wohnung einleiten zu können.

Wann ist es ratsam die Wohnungsauflösung im Todesfall einzuleiten?

Aus unterschiedlichen Gründen kann es durchaus vorteilhaft sein, die Wohnungsauflösung im Todesfall möglichst zügig zu vollziehen. Eine wichtige Rolle spielen hierbei natürlich die nicht zu unterschätzenden finanziellen Belastungen, die sich anhäufen, solange die Wohnung noch nicht aufgelöst wurde. Es müssen Miete und eventuelle Nebenkostennachzahlungen als Verbindlichkeiten auf die Erben übertragen werden. Genauso kann es auch emotional gut tun, sich durch die Haushaltsauflösung mit dem Todesfall auseinanderzusetzen und Abschied zu nehmen.

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Unterkunft auflösen nach Sterbefall

1. Wohnungsbegehung

Bei der Wohnungsbegehung im Todesfall sollten Sie die wichtigsten Leitungen wie Wasser, Gas und Strom abstellen. Falls noch verderbliche Lebensmittel in der Küche sind, müssen diese ebenso entsorgt oder entfernt werden. Wenn Ihr Angehöriger Haustiere hatte, versorgen Sie diese und übergeben Sie sie beispielsweise dem Tierheim.

2. Formalitäten beachten

Alle Nachlassfragen sollten geklärt sein. Der Eigentümer der Wohnung muss informiert und Mietvertrag fristgerecht gekündigt werden. Sie sollten auch an andere Verträge oder Vereinbarungen, die mit dem Haushalt zusammenhängen denken: GEZ, Telefonanbieter, Energieversorger, Post (Nachsendeantrag stellen), evtl. regelmäßige Lieferungen (z.B. Getränke), etc.

3. Wer behält was und was wird entsorgt

Bevor es ans eigentliche Entrümpeln geht, müssen Sie unbedingt klarstellen, was Sie behalten möchten. Sind mehrere Erben im Spiel, sollten rechtzeitig alle Ansprüche und Wünsche geklärt werden, um Streit und Ärger zu vermeiden. Am sinnvollsten lagern Sie entsprechend wertvolle Gegenstände in einem extra Raum oder Sie holen sie schon vor der eigentlichen Entrümpelung ab.

4. Planen, organisieren und entsorgen

Überlegen Sie sich, welche Gegenstände wohin sollen. Was ist eventuell noch brauchbar und kann verschenkt oder verkauft werden? (Wichtig: Wertgegenstände von einem Gutachter schätzen lassen). Was für Müllarten fallen in welcher Menge an? Müssen Sie den entstandenen Sperrmüll professionell abholen lassen oder können Sie alles selbst zum Sperrmüll bringen? Brauchen Sie einen Container für den Müll (Parkverbot/Aufstellgenehmigung bedenken)? Gibt es Sondermüll oder Elektrogeräte, die Extra entsorgt werden müssen? Muss ein professioneller Entrümpler hinzugezogen werden? Welche Kosten kommen auf einen zu?

5. Termin planen und mit Eigentümer sprechen

Planen Sie genügend Zeit ein, denn mit Verzögerungen muss auf jeden Fall gerechnet werden. Machen Sie den Termin früh genug im Vorfeld aus. Sorgen Sie dafür, dass genug helfende Hände und ggf. Fahrzeuge zum Transport zur Verfügung stehen. Machen Sie ausfindig, in welchem Zustand die Mietwohnung an den Eigentümer übergeben werden muss. Eventuell sind noch Montagearbeiten oder andere Maßnahmen in der Wohnung nötig, die ebenso eingeplant werden müssen.

Hilfreicher Tipp

Ein professioneller Entrümpler kann vorteilhaft sein

Eine Wohnungsauflösung im Sterbefall ist eine aufwendige und belastende Angelegenheit, die man keineswegs unterschätzen darf. Es gibt allerhand zu bedenken und zu organisieren – und das, obwohl einem der Todesfall einer geliebten Person ohnehin schon sehr zu schaffen macht. Als Angehöriger trauen Sie sich eventuell nicht, eine Entrümpelungsfirma zu beauftragen. Dabei geht es höchstwahrscheinlich weniger um die Kosten, als um moralische Bedenken. Der Gedanke, dass wildfremde Menschen die persönlichen Gegenstände des Angehörigen durchwühlen und dann gedankenlos entsorgen ist verständlicherweise nicht gerade optimal. Aber Sie dürfen sich kein falsches Bild von einer solchen Aktion machen. 

Eine seriöse Entrümpelungsfirma wird nicht einfach so in der Wohnung Ihres verstorbenen Angehörigen loslegen und „kurzen Prozess“ machen, sondern das Vorgehen gründlich mit Ihnen besprechen und Ihnen in guter Weise als hilfreicher Partner zur Seite stehen. Das kann Ihnen einiges an Arbeit erleichtern und Ihnen sogar einen Großteil der Last abnehmen. Sie müssen keine Fahrzeuge, Helfer, Genehmigungen oder Abholungen organisieren und brauchen sich nicht darum zu kümmern, was wie entsorgt werden muss. Zudem kann es eine große Entlastung sein, nicht selbständig entsorgen zu müssen, was vielleicht von der verstorbenen Person ein Leben lang angesammelt wurde und emotionale Bedeutung hat.

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